Achtung! Nicht in allen Fällen ist eine Soforthilfe-Versicherung unbedingt sinnvoll. Sie sollten, wie bereits erwähnt, immer prüfen, ob Sie nicht durch Ihre eigene Krankenversicherung beziehungsweise eine andere bereits bestehende Rechtsschutzversicherung oder einen Schutzbrief entsprechend abgesichert sind.
Noch einmal zusammengefasst! Die Soforthilfeversicherung steht für folgende Leistungen ein:
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Werden Sie am Urlaubsort krank, werden Ihnen für Arztbehandlung und Krankenhäuser Vorschüsse geleistet, welche Sie jedoch nach Ihrer Heimkehr, in der Regel einen Monat später, zurückzahlen müssen.
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Liegen Sie in einem anderen Land länger als fünf Tage im Krankenhaus, zahlt die Soforthilfe-Versicherung die Anreise einer nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort auch wieder zurück zum Wohnort, wobei nur die Kosten für das Beförderungsmittel übernommen werden können. Sie können sich also bei länger andauerndem Krankenhausaufenthalt im Ausland immer wieder von einem Verwandten besuchen lassen.
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Werden Sie im Ausland krank, übernimmt die Soforthilfeversicherung den geplanten Rücktransport.
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Benötigen Sie im Ausland plötzlich spezielle Medikamente, so übernimmt die Soforthilfeversicherung die Beschaffung dieser Arzneimittel und den Versand an Sie. Die Kosten dafür müssen Sie jedoch nach Ihrer Rückkehr von der Reise zurückzahlen.
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Werden Sie am Urlaubsort bestohlen, gibt Ihnen die Soforthilfe-Versicherung ein Darlehen für die Beschaffung notwendiger Produkte, um Ihre Reise vernünftig fortsetzen zu können.
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Geraten Sie vor Ort mit den Behörden in einen bürokratischen Konflikt, werden unter anderem etwaige Anwaltskosten und Strafkautionen vorgelegt. Auch diese Beträge müssen Sie nach dem Urlaub zurückzahlen.
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Müssen Sie infolge eines Unfalles gesucht, gerettet und geborgen werden, übernimmt die Soforthilfeversicherung die Kosten dafür bis zu einem Betrag von 5.000 Euro. Diese Kosten müssen Sie dann nicht zurückerstatten.
Ein guter Teil der Leistungen kann durchaus bereits von der Rechtsschutzversicherung oder von Ihrer Krankenversicherung abgesichert sein. Bevor Sie also eine entsprechende Soforthilfe-Versicherung abschließen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie nicht anderweitig bereits entsprechend versichert sind.