Sollten Sie eine Reise aus nicht versicherten Gründen gar nicht erst antreten können, dann erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten und zusätzliche Rückreisekosten.
Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen eine Reiserücktrittsversicherung aktiviert werden kann. Nicht jeder weiß allerdings, dass sämtliche aufgeführte Reiserücktrittsgründe nicht nur für den Versicherten persönlich, sondern auch für seine Angehörigen oder die Angehörigen der mitreisenden Personen gelten.
Beispiel:
Liegt bei Ihrer Schwägerin vor Beginn der Reise eine schwere Erkrankung vor, die Sie daran hindert Ihre Reise anzutreten, so zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch dann sämtliche durch den Rücktritt entstandenen Kosten.