Auslandsreisekranken-Versicherung

Informationen zur
Auslandsreisekranken-Versicherung

Wer eine Reise ins Ausland unternimmt, sollte sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken machen, was eigentlich im Falle einer akuten Erkrankung passiert. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, und das besonders auch finanzieller Art, sollte man deshalb den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung in Erwägung ziehen. Diese Versicherung bietet den umfassenden Reiseschutz den man benötigt, um beruhigt in den Urlaub zu fahren oder zu fliegen. Sie springt im Krankheitsfall ein, besonders dann wenn die Versorgung durch die bestehende Krankenversicherung nicht gewährleistet ist. So kann man sich für den Fall der Fälle optimal absichern.
Was ist eigentlich eine Auslandskrankenversicherung?
Die Auslandsreisekrankenversicherung wird vor allem dann wichtig, wenn die aktuell bestehende Krankenversicherung im Ausland Ihnen nicht die ausreichende Versorgung bietet. Das ist oft nicht nur bei gesetzlich Versicherten, sondern auch bei Privatversicherten der Fall.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen zwar bei Unfällen und akuten Krankheiten während Reisen innerhalb der Europäischen Union auch ärztliche Leistungen, aber immer nur bis zur Höchstgrenze der in Deutschland geltenden Sätze. Außerhalb der Europäischen Union erhalten Sie bei Heilbehandlungen, Krankentransporten und anderen Leistungen überhaupt keine Erstattungen mehr.

Doch auch für diesen Fall gibt es eine passende Versicherungslösung. Denn hier greift die sogenannte Auslandsreisekrankenversicherung. Sie bekommen durch diese Versicherung meist alle ambulanten Kosten wie auch alle anderen anfallenden Mehrkosten, beispielsweise für Medikamente, erstattet. Auch die Gebühren eines notwendigen Krankentransports zum Wohnsitz des Reiseteilnehmers werden hiermit abgedeckt.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ganz besonders für gesetzlich Versicherte wichtig. Denn Ärzte im Ausland stellen oft horrend hohe Privatrechnungen aus, die meist auch sehr viel höher ausfallen können, als bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse zu Hause. Außerhalb der EU-Länder ist man als Kassenpatient überhaupt nicht krankenversichert. Das bedeutet, dass Sie einen Teil oder im schlimmsten Fall sogar die gesamten Kosten selbst tragen müssen.

Auch für privat Krankenversicherte macht der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung durchaus Sinn. Denn nicht in allen Versicherungsverträgen sind auch die medizinisch sinnvollen Rücktransporte vom Urlaubsort zurück nach Hause mit eingeschlossen.

Sogar für privat versicherte Beamte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung absolut empfehlenswert. Denn die Beihilfe übernimmt generell keine Kosten für den Rücktransport und für alle sonstigen medizinischen Leistungen im Zielland. Sie erhalten die Kosten nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich dem Preis zuhause in Deutschland entsprechen.
Sicher ins Ausland – Reisen Sie ohne Risiko und nicht ohne Auslandkrankenversicherung
Wir sind auf die Vermittlung von Reiseversicherungen wie beispielsweise Auslandsreisekrankenversicherungen spezialisiert und bieten Ihnen einen Reiseschutz auf höchstem Niveau. Lassen Sie sich von einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen und fahren Sie dank eines maßgeschneiderten Reiseversicherungsschutzes beruhigt und für alle Fälle gewappnet in den wohlverdienten Urlaub!

Bei Unfällen und akut eintretenden Krankheiten während der Reise übernehmen innerhalb Europas zwar die gesetzlichen Krankenversicherungen auch ärztliche Leistungen im Ausland, dies jedoch immer nur bis zu der Höchstgrenze der auch in Deutschland geltenden Sätze. Außerhalb der Europäischen Union erhalten Sie bei eventuellen Heilbehandlungen, Krankentransporten und andere Leistungen im Ausland keine Erstattungen mehr.

Hier greift die Auslandsreisekrankenversicherung. Wir zahlen Ihnen die ambulanten Kosten sowie alle anfallenden Mehrkosten für Medikamente. So bleiben Sie auf keinen Fall auf den Kosten für einen Krankentransport im Ausland in ein Krankenhaus sitzen. Mit dieser Versicherung sind sogar die Gebühren eines medizinisch notwendigen Krankentransports zum Wohnsitz des Reiseteilnehmers abgedeckt. Muss diese Reise schnell angetreten werden, sind wir selbst in der Luft für Sie da und organisieren einen sogenannten „Ambulance Jet“ für Sie.

Auslandsreisekrankenversicherung abschließen – auf einen Blick heißt das:
  • Kostenübernahme bei Krankenhausaufenthalt, Arztbesuche, Medikamente, OP
  • Krankenrücktransporte (einschließlich Ambulanzflugzeug)
  • Bestattung im Ausland
  • Überführung im Todesfall
Auslandkrankenversicherung günstig online abschließen
Bei Reiseversicherung-direkt.de finden Sie garantiert die Auslandkrankenversicherung, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht und optimal auf Ihren Reisestil abgestimmt ist. Profitieren Sie so von maßgeschneiderten Versicherungspaketen und einem kompetenten Rund-um-Service: Wir bieten Ihnen qualitativ hochwertige Reiseversicherungen beziehungsweise Auslandsreisekrankenversicherungen zu günstigen Preisen. Ihre Auslandsreisekrankenversicherung und andere Reiseversicherungen können Sie bei uns ganz einfach und unkompliziert online abschließen.
Wann benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?
Es ist der absolute Albtraum und eigentlich möchte man sich auf den Urlaub freuen und gar nicht daran denken. Aber 20 Prozent aller Deutschen sind während einer Auslandsreise schon mal krank geworden. Denn es kann ja jedem passieren, dass er auf Reisen ärztliche Hilfe benötigt. So zeigt sich, dass die Sorge vor einer Erkrankung im Auslandsurlaub nicht unberechtigt ist.
Starke Sonnenbrände, Durchfälle, Erkältungen, Allergien und vor allem ortsübliche Krankheiten, die man von zuhause nicht kennt, gehören zu den häufigsten Gründen für einen notwendigen Arztbesuch im Ausland. Und gerade auch für solche Fälle sollte man gewappnet sein, damit der Urlaub kein böses Ende nimmt.

Grundsätzlich benötigt man in Staaten der Europäischen Union und auch in der Schweiz nicht zwingend eine besondere Auslandsreisekrankenversicherung. In diesen Staaten können Betroffene mit der Europäischen Krankenversicherungskarte direkt und ohne große bürokratische Hürden zum Arzt oder in ein Krankenhaus gehen. Der EU-Ausweis befindet sich meist auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte. Mit Ländern wie der Türkei (Serbien, Mazedonien, Kroatien) oder Tunesien gibt es für kranke Reisende ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen. In diesen Ländern gilt der Auslandskrankenschein, der ebenfalls vor Antritt der Reise von der Kasse ausgestellt wird.
Für wen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?
Bei jedem einzelnen Vertragsabschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung handelt es sich um einen durchaus sinnvollen Vertrag. Denn diese Absicherungen garantieren den Schutz auf allen Reisen durch seriöse Anbieter und ohne versteckte Lücken und Tricks. Allerdings ist dieser Schutz nur für sechs Wochen garantiert. Wer einen mehrmonatigen Urlaub plant, der sollte auf einen besonders leistungsstarken Tarif umstellen. Damit auch über das laufende Jahr hinaus keine Lücken des Versicherungsschutzes entstehen, verlängert sich die Police automatisch um ein weiteres Jahr, falls der Kunde diese nicht innerhalb der Frist kündigt.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung hilft auch dabei mögliche Sprachbarrieren zu vermeiden, die im Ausland im Kontakt mit Ärzten entstehen können. Auch wer einen Dauerurlaub plant kann sich so absichern. Für diesen Fall gibt es spezielle Versicherer, die ihren Kunden langfristige Policen für eine Dauer von 42 Tagen anbieten. Allerdings muss man dazu einen Einzelvertrag abschließen, der speziell und ausschließlich auf die gebuchte Langzeitreise zugeschnitten ist. Einen solchen Langzeitschutz benötigen im Besonderen „Au Pairs“ und junge Menschen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten.

Auch privat Versicherte sollten den Schutz durch eine Auslandsreisekrankenversicherung in Erwägung ziehen. Zwar besitzen fast alle Privatpatienten einen automatischen Auslandsschutz. Doch kann es gerade bei privat Versicherten immer wieder zu brisanten Deckungslücken kommen. Der Grund dafür sind Spartarife. Vielfach wird im Rahmen dieser nämlich eine Kostenerstattung für einen medizinisch notwendigen Rücktragsport ins Heimatland komplett ausgeschlossen. Gerade in diesem Fall lohnt es sich, die Leistungen der privaten Versicherung gegen einen moderaten Aufpreis zu optimieren. Allerdings sollte dieser Aufpreis den Beitrag einer zusätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherung nicht allzu deutlich überschreiten. Wer sich über den Umfang der Leistungen im Ausland nicht ganz im Klaren ist, der sollte seine Versicherungsbedingungen schon im Vorfeld seiner Reise prüfen lassen.
Welche Leistungen beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung?
Wer eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, dem werden die Kosten für notwendige Heilbehandlungen im Ausland erstattet. Dazu gehören sowohl die ambulanten Heilbehandlungen als auch die stationären Behandlungen, inklusive Operationen und Medikamenten.

Auch die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankenrücktransportes zum Wohnort des Reiseteilnehmers beziehungsweise ins nächstgelegene Krankenhaus werden erstattet.
Kommt es zum Todesfall im Ausland, so wird entweder die Bestattung vor Ort ersetzt oder es werden die Kosten der Überführung vom Versicherer an die Angehörigen erstattet.
Wie beantrage ich eine Auslandskrankenversicherung online?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit über eine Eingabemaske Ihre individuellen Parameter, wie beispielsweise das Reiseziel, den Reisebeginn, das Reiseende und das Buchungsdatum einzutragen. Ebenso ist die Versicherungsnummer anzugeben und oft wird die Frage gestellt, ob man älter als 64 Jahre ist. Sind alle Felder ausgefüllt, wird der Preis der Auslandsreisekrankenversicherung ermittelt. Anschließend kann man sich dann entscheiden, ob man diese Versicherung auch tatsächlich abschließen will. Schließen Sie Ihre Police gleich online ab, oder kontaktieren sie uns auch gerne telefonisch unter: +49 (0) 6172 / 99 761 – 120, um sich allgemein über unser Angebot oder über eine Auslandsreisekrankenversicherung zu informieren.
Was gilt es im Notfall zu beachten?
Was passiert nun aber genau, wenn ich eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen habe und konkrete Hilfe benötige? Für den Fall eines akuten Notfalls im Ausland haben viele Versicherer ein spezielles Notruf-Team im Einsatz, das 24 Stunden erreichbar ist. Halten Sie bitte beim Kontakt mit diesen Sachbearbeitern die Versicherungsunterlagen, den Namen der möglichen Klinik oder des behandelnden Arztes und die Telefonnummer und Zimmernummer bereit.

Einige nützliche Tipps:
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass sich Arzt oder Klinik bei Ihrem Versicherer melden. Die Klinik verfolgt oft ganz eigene Interessen, die sich nicht unbedingt mit denen des Urlaubers decken.
Geben Sie auch niemals Ihren Pass ab! Auch nicht als „Sicherheit“ an die betroffene Klinik oder den behandelnden Arzt
Bestehen Sie bitte bei der Bar-Bezahlung von Rechnungen auf Quittungen oder Belege und auf nachvollziehbare medizinische Berichte. Diese müssen Sie nach Ihrer Rückkehr unbedingt beim Versicherer einreichen.

Informieren Sie in jedem Fall die Reiseleitung vor Ort über die Erkrankung oder den Unfall.
Bewahren Sie sich ein gesundes Maß an Misstrauen gegenüber privaten Kliniken, denn Medizin ist in manchen Urlaubsländern nahezu ein Geschäft. Andererseits sollte man aber auch nicht zu skeptisch sein, wenn Kliniken nicht den üblichen deutschen Standards entsprechen.
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