Es ist der absolute Albtraum und eigentlich möchte man sich auf den Urlaub freuen und gar nicht daran denken. Aber 20 Prozent aller Deutschen sind während einer Auslandsreise schon mal krank geworden. Denn es kann ja jedem passieren, dass er auf Reisen ärztliche Hilfe benötigt. So zeigt sich, dass die Sorge vor einer Erkrankung im Auslandsurlaub nicht unberechtigt ist.
Starke Sonnenbrände, Durchfälle, Erkältungen, Allergien und vor allem ortsübliche Krankheiten, die man von zuhause nicht kennt, gehören zu den häufigsten Gründen für einen notwendigen Arztbesuch im Ausland. Und gerade auch für solche Fälle sollte man gewappnet sein, damit der Urlaub kein böses Ende nimmt.
Grundsätzlich benötigt man in Staaten der Europäischen Union und auch in der Schweiz nicht zwingend eine besondere Auslandsreisekrankenversicherung. In diesen Staaten können Betroffene mit der Europäischen Krankenversicherungskarte direkt und ohne große bürokratische Hürden zum Arzt oder in ein Krankenhaus gehen. Der EU-Ausweis befindet sich meist auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte. Mit Ländern wie der Türkei (Serbien, Mazedonien, Kroatien) oder Tunesien gibt es für kranke Reisende ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen. In diesen Ländern gilt der Auslandskrankenschein, der ebenfalls vor Antritt der Reise von der Kasse ausgestellt wird.