Eine geplante Reise nicht antreten zu können ist ärgerlich und kann mit mit enormen finanziellen Schäden einhergehen. Deshalb lohnt es sich, im Vorfeld der Reise eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um zu verhindern, dass Sie auf den Kosten einer Stornierung sitzen bleiben. Eine Reiserücktrittsversicherung sorgt dafür, dass Sie die im Rahmen des Reiserücktritts anfallenden Stornokosten erstattet bekommen, sodass die angedachte Reise zu einem späteren Zeitpunkt doch noch durchführen können.
Sollte es zu einem unerwarteten Reiserücktritt kommen ist Vorsicht geboten, denn das korrekte Verhalten nach Eintritt eines Schadens ist für eine vollumfängliche Erstattung der Stornokosten von äußerster Wichtigkeit!
Tritt ein unvorhergesehenes Ereignis ein, zum Beispiel eine Erkrankung, welches dazu führt, dass Sie von Ihrer Reise zurücktreten müssen, sollten Sie unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses die Reise bei Ihrem Reiseveranstalter stornieren. Nach der Stornierung der Reise erhalten Sie vom Veranstalter eine Stornorechnung. Besagte Stornorechnung muss im Rahmen Ihrer Schadenmeldung eingereicht werden.
Des Weiteren benötigen Sie für die korrekte Meldung Ihres Schaden das für Sie passende Schadenmeldungsformular. Das Formular, die sog. Schadenanzeige, finden Sie auf unserer Homepage
www.reiseversicherungen-direkt.de unter der Rubrik:
Schadenfall meldenSollten Sie eine Reise aus gesundheitlichen Gründen stornieren müssen, so muss der behandelnde Arzt ein Attest ausfüllen. Das entsprechende Formular ist dem Schadenmeldungsformular beigefügt. Dieses Formular, die sog. Ärztliche Bescheinigung, muss im Original eingereicht werden.
Hier eine Checklist der Unterlagen, welche Sie im Fall eines Reiserücktritts einreichen müssen: