Verschwindet ihr Reisegepäck während der Anreise im Flugzeug, bei der Koffer-Ausgabe etc., dann stehen Sie natürlich vor einem großen Problem. Koffer Weg: Kleidung weg, Utensilien aller Art weg, im schlimmsten Fall die Wertsachen weg, da im Koffer verstaut. Was nun? Sie brauchen neue Kleidung und eine gewisse Grundausstattung, um die Reise überhaupt fortsetzen zu können. Mit dem Modell des Reisegepäckschutzes in Form einer Reisegepäckversicherung sorgen Sie vor, wenn sie selbige vor Reiseantritt abschließen. Sollten Sie Ihren Koffer nämlich am Tag des Verlustes nicht mehr am selben Tag erhalten, bekommen Sie von vielen Versicherern bis zu 500 Euro „Soforthilfe“, um Ihre Reise dennoch fortsetzen zu können. Haben Sie Glück und Ihr Koffer taucht noch am selben Tag wieder auf, dann übernimmt der Reisegepäckschutz die Mehrkosten, welche Ihnen entstanden sind, um Ihr Gepäck wieder zurückzuerlangen. Doch nicht immer verschwindet das Reisegepäck aus Versehen, denn oft liegt der Grund des Verschwindens schlicht und ergreifend im Diebstahl. Auch in einem solchen Fall greift die Reisegepäckversicherung. Ein Abschluss ist also absolut empfehlenswert.
Warum sollte man einen Reisegepäck-Schutz abschließen?
Touristen sagen sich oft, dass der Abschluss einer Reisegepäckschutzversicherung nicht notwendig sei, da doch die Hausratsversicherung ausreiche. Ein schwerer Irrglaube. Denn längst nicht alle Risiken sind in einer Hausratsversicherung abgedeckt. Die typischen Reiserisiken fallen hier völlig aus dem Raster des Versicherungsschutzes, daher ist ein separater Abschluss einer Reisegepäckschutzversicherung dringend zu empfehlen.
Denn ein Reisegepäckschutz bietet einen ganz speziellen Schutz gegen typische Reiserisiken. Während die Hausratversicherung gewöhnlich nur bei Verlust des Reisegepäcks durch Raub oder Einbruch Ersatz anbietet, ist über den Reisegepäck-Schutz auch der einfache Diebstahl mit abgedeckt.
Das Entwenden der Handtasche im Vorbeigehen auf stark frequentierten Marktplätzen oder in anderen Sehenswürdigkeiten oder der Diebstahl aus dem Hotelzimmer ist für Ihre Reiseversicherung ein Schadenfall, aber nicht für Ihre Hausratversicherung. Und während die Hausratversicherung bei Diebstahl von Gepäck aus dem PKW keinerlei Ersatz leistet, ist jenes Risiko mit dem Reisegepäckschutz abgedeckt. Ebenso werden über den Reisegepäck-Schutz Schäden durch das Abhandenkommen oder die Beschädigung des Gepäcks während des Transportes mit dem vollen Zeitwert erstattet. Dennoch gilt es hierbei zu beachten, dass die Haftung der Transportunternehmen für solche Fälle meist sehr beschränkt ist. Zum Beispiel zahlen Fluggesellschaften für einen verlorenen Koffer nur bis zu 1100 Euro, selbst wenn der Wert des Inhaltes deutlich höher liegt. Gegenüber ausländischen Airlines ist es auch sehr viel schwieriger, seine Ansprüche geltend zu machen.