Wer mit dem Auto verreisen will, sollte sich vorher um seinen Kfz-Auslandsschutz kümmern. Dabei ist es sehr wichtig, frühzeitig zu planen und die allgemeinen Fristen zu beachten. Autofahrer müssen auch wissen, dass im Ausland oft niedrigere Deckungssummen gelten.
Ein Verkehrsunfall ist natürlich immer ärgerlich. Geschieht er allerdings im Ausland, kann es in einigen Fällen äußerst kompliziert werden, denn es gelten nun mal andere Regelungen und Gesetze. Viele Versicherungen bieten für den Kfz-Auslandsschutz Sonderpakete an, doch diese sind nicht immer sinnvoll.
Einen Verkehrsrechtsschutz muss man mindestens drei Monate vorher abschließen und dabei auf einen weltweiten Deckungsschutz achten. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung nur für den Urlaub zu buchen, ist nicht möglich, da die Policen immer für ein ganzes Jahr gelten.
Schutzbriefe, die Pannenhilfe oder ein Ersatzauto nach einem Motorschaden garantieren, können auch für die Dauer eines Urlaubs abgeschlossen werden, Wertersatz für den eigenen PKW ist darin allerdings nicht enthalten. Bei Reisen in exotische Länder muss man sich unbedingt vorher informieren, ob die Versicherung dort überhaupt gilt. Ist dies nicht der Fall, hilft oft nur ein Versicherungswechsel. Im Ausland gelten oft niedrigere Deckungssummen. Das bedeutet, dass die Versicherung des Unfallverursachers unter Umständen nicht den kompletten Schaden am eigenen PKW erstattet. Für diesen Fall gibt es den Auslandsschadensschutz, der in die normale Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Die niedrigeren Deckungssummen beinhalten aber auch noch ein anderes Risiko. Bei einem Unfall mit Personenschäden oder erheblichen Sachschäden kann man als Verursacher dennoch haftbar gemacht werden. Für diesen Fall empfehlen Experten die sogenannte Mallorca-Police, die eine Pauschaldeckung für Personen-und Sachschäden von bis zu zehn Millionen Euro umfasst. Sie ist oft in der Kfz-Versicherung für den eigenen PKW enthalten, kann aber auch kurzfristig abgeschlossen werden und kostet knapp 20 Euro pro Monat.