Auslandsschutz

Informationen zum Auslandsschutz

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die ärztlichen Leistungen zur Behandlung von Notfällen. Sie kostet durchschnittlich zwischen zehn und zwölf Euro pro Jahr, für Senioren zwischen 15 und 30 Euro. Sinnvoll ist sie für all jene, die außerhalb Deutschlands Urlaub machen. Innerhalb Europas ist der Schutz durch die Krankenkasse oft lückenhaft, außerhalb Europas zahlt die Kasse praktisch nie. Bei Reisekrankenversicherungen müssen Urlauber besonders auf die Bedingungen für den Rücktransport achten. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung lohnt sich ein gründlicher Vergleich. Die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren nämlich sehr stark. So übernehmen etwa nur wenige Versicherer die Leistungen für provisorischen Zahnersatz.
Gute Anbieter tragen die Kosten auch für solche Leistungen, nämlich dann, wenn er medizinisch sinnvoll ist und nicht erst, wenn er als notwendig erachtet wird. Positiv bewertet wird es immer dann, wenn die Versicherung auf den Selbstbehalt verzichtet und die Kosten für Sportverletzungen trägt. Außerdem erhalten solche Anbieter eine gute Note, die neben schulmedizinischen Methoden und Arzneien auch alternative Mittel anerkennen, welche sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben. Grundsätzlich zahlen Reisekrankenversicherungen nicht für Psychotherapien, für die Neuanfertigung von Zahnersatz, Brillen und Hörgeräte. Sie übernehmen auch dann keine Kosten, wenn der Reisende nur deshalb in ein anderes Land fährt, um sich dort behandeln zu lassen.
Auslandsschutz lässt sich meist online abschließen
Reisende können die Auslandskrankenversicherung in den meisten Fällen auch online abschließen. Die Police verlängert sich dann automatisch Jahr für Jahr und die Kündigungsfrist liegt generell zwischen ein bis drei Monaten. Versicherte mit alten Tarifen können zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres auf den neuen Tarif umsteigen.
Für gesetzlich Versicherte ist die Reisekrankenversicherung de facto ein Muss. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten selbst im heimischen Europa nur einen lückenhaften Schutz. In Ländern, welche nicht zur Europäischen Union gehören oder kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben, übernehmen die Kassen in meistens gar keine Kosten. Privatversicherte sollten sich vor der Reise immer erkundigen, inwiefern sie im Ausland abgedeckt sind. In manchen Fällen lohnt sich auch für sie eine zusätzliche Reiseversicherung.
Auslandsschutz beim Kfz
Wer mit dem Auto verreisen will, sollte sich vorher um seinen Kfz-Auslandsschutz kümmern. Dabei ist es sehr wichtig, frühzeitig zu planen und die allgemeinen Fristen zu beachten. Autofahrer müssen auch wissen, dass im Ausland oft niedrigere Deckungssummen gelten.
Ein Verkehrsunfall ist natürlich immer ärgerlich. Geschieht er allerdings im Ausland, kann es in einigen Fällen äußerst kompliziert werden, denn es gelten nun mal andere Regelungen und Gesetze. Viele Versicherungen bieten für den Kfz-Auslandsschutz Sonderpakete an, doch diese sind nicht immer sinnvoll.
Einen Verkehrsrechtsschutz muss man mindestens drei Monate vorher abschließen und dabei auf einen weltweiten Deckungsschutz achten. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung nur für den Urlaub zu buchen, ist nicht möglich, da die Policen immer für ein ganzes Jahr gelten.
Schutzbriefe, die Pannenhilfe oder ein Ersatzauto nach einem Motorschaden garantieren, können auch für die Dauer eines Urlaubs abgeschlossen werden, Wertersatz für den eigenen PKW ist darin allerdings nicht enthalten. Bei Reisen in exotische Länder muss man sich unbedingt vorher informieren, ob die Versicherung dort überhaupt gilt. Ist dies nicht der Fall, hilft oft nur ein Versicherungswechsel. Im Ausland gelten oft niedrigere Deckungssummen. Das bedeutet, dass die Versicherung des Unfallverursachers unter Umständen nicht den kompletten Schaden am eigenen PKW erstattet. Für diesen Fall gibt es den Auslandsschadensschutz, der in die normale Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Die niedrigeren Deckungssummen beinhalten aber auch noch ein anderes Risiko. Bei einem Unfall mit Personenschäden oder erheblichen Sachschäden kann man als Verursacher dennoch haftbar gemacht werden. Für diesen Fall empfehlen Experten die sogenannte Mallorca-Police, die eine Pauschaldeckung für Personen-und Sachschäden von bis zu zehn Millionen Euro umfasst. Sie ist oft in der Kfz-Versicherung für den eigenen PKW enthalten, kann aber auch kurzfristig abgeschlossen werden und kostet knapp 20 Euro pro Monat.
Hilft der Europäische Unfallbericht?
Wenn es tatsächlich zum Unfall kommt, kann der sogenannte Europäische Unfallbericht helfen. Es handelt sich hierbei um ein in allen europäischen Sprachen erhältliches Formular, in dem Details zum Unfall und zum Beteiligten notiert werden können. Es kann bei Versicherern oder auch bei Automobilclubs angefordert oder auf deren Internetseiten heruntergeladen werden.
Auf der anderen Seite sollte man diesen Europäischen Unfallbericht nicht überbewerten, denn es handelt sich hierbei um kein offizielles Dokument. Ist man in einen Unfall verwickelt, geht es vor allem um die Entscheidung, ob man sich einen ausländischen Anwalt nimmt und versucht, alles vor Ort zu regeln, oder ob man nach Deutschland zurückkehrt und von dort aus alles Nötige in die Wege leitet.
Falls jemand bei einem Unfall verletzt wurde, kann man natürlich nicht bis zur Rückkehr warten und sollte sich einen Anwalt nehmen. Da das Recht des Unfalllandes gilt, kennt der Anwalt vor Ort die Gesetze besser, ist von Deutschland aus aber schwerer erreichbar. Ist der Unfall innerhalb der EU und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes geschehen, kann man die notwendigen Dinge auch aus Deutschland über einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung regeln lassen. Der Vorteil dieses in einer EU-Richtlinie vereinbarten Verfahrens besteht darin, das dann, wenn die ausländische Versicherung untätig bleibt, sie nach spätestens fünf Monaten eine Entschädigung erhalten.
Rundum versichert auch im Urlaub
Ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise – immer und überall kann einem etwas passieren, auf das man nicht vorbereitet ist. Da ist es wichtig, dass man nicht nur zuhause, sondern jederzeit rundum versicherungstechnisch abgesichert ist. Um Ihrer Sicherheit willen bieten wir deswegen verschiedene Reiseschutzpakete an, die Ihren Versicherungsschutz auch im Ausland gewährleisten. Für Ihren Auslandsschutz haben Sie die Wahl zwischen drei Paketen mit umfangreichem Inhalt:
  • Basis-Reiseschutz: Reiserücktrittskosten-, Auslandsreisekranken-, Soforthilfe-Versicherung
  • Kompakt-Reiseschutz: Auslandsreisekranken-, Soforthilfe-, Reiseunfall-, Reisegepäck-Versicherung
  • Premium-Reiseschutz: Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Auslandsreisekranken-, Soforthilfe-, Reisegepäck-Versicherung
Auslandsschutz mit vielen Extras für Ihre Sicherheit
Unser Auslandsschutz hat viele Facetten und beinhaltet unter anderem eine Soforthilfe-Versicherung mit Assistance-Leistungen. Dies bedeutet, dass wir Ihnen in Notfällen wie beispielsweise dem Verlust Ihrer Kreditkarte oder der Beschaffung von Bargeld zur Seite stehen. Sollte die Situation es erfordern, besorgen wir Ihnen sogar einen Anwalt oder Dolmetscher und treten für diesen gegebenenfalls sogar in Vorkasse. Weiterhin zum Auslandsschutz gehören die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die Reiseunfall-Versicherung, die Reisegepäck-Versicherung und die Reiseabbruch-Versicherung. Je nach Bedarf können Sie sich aus diesen Auslandsschutz-Versicherungen die heraussuchen, die Ihnen wichtig erscheinen. Oder Sie buchen das Premium-Reiseschutzpaket, das Ihnen Rundum-Schutz im Ausland garantiert.
minimalschutz
p. P. ab  5.00

  • Reiserücktritts-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung (zubuchbar)

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  • Auslandsreisekranken-Versicherung
  • Reiserücktritts-Versicherung
  • Soforthilfe-Versicherung

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Kompaktschutz
p. P. ab  14.80

  • Auslandsreisekranken-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Reiseunfall-Versicherung
  • Soforthilfe-Versicherung

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Komplettschutz
p. P. ab  15.80

  • Auslandsreisekranken-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reiserücktritts-Versicherung
  • Soforthilfe-Versicherung

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