Reiserücktrittskosten-Versicherung Der folgende Versicherungsschutz wird beantragt:
Reiserücktrittskosten-Versicherung (Stornierung) gemäß §1 der Versicherungsbedingungen Wir erstatten dem Reiseteilnehmer die vertraglichen Stornokosten aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes vor Reiseantritt. Folgende Rücktrittsgründe sind u. a. versichert: |
- Tod
- Schwerer Unfall und unerwartet schwere Erkrankung
- Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer,
- Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
- usw.
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Selbstbehalt:Wird die Reise aufgrund eines versicherten Rückrittsgrundes (s. oben) nicht angetreten oder abgebrochen, gilt der folgende Selbstbehalt: EUR 25,00 pro Person und Schadenfall, bei Krankheit 20% des Schadens, mind. EUR 25,00 pro Person und Schaden
Abschlussfrist:Bei Buchung der Reise, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Kunden |
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| HOTLINE |
0 18 05 / 11 24 25 11

Montag Freitag
von 8.00 bis 18.00
Uhr
Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

14ct / Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis
42 ct / Minute |
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