Reiserücktrittskosten-Versicherung Der folgende Versicherungsschutz wird beantragt:
Reiserücktrittskosten-Versicherung (Stornierung) Wir erstatten die vertraglichen Stornokosten aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes vor Reiseantritt. Folgende Rücktrittsgründe sind u. a. versichert: |
- Tod
- Schwerer Unfall und unerwartet schwere Erkrankung
- Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer,
- Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
- Arbeitsplatzwechsel
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- usw.
|
Selbstbehalt:Wird die Reise aufgrund eines versicherten Rückrittsgrundes (s. oben) nicht angetreten gilt der folgende Selbstbehalt: 20% mindestens EUR 25,00 pro Person und Schadenfall,
Abschlussfrist:Bei Buchung der Reise, spätestens 60 Tage vor Reisebeginn |
| Wenn Sie weitere Informationen über unseren Basisschutz erhalten möchten, dann klicken Sie bitte hier. |
|
 |
| HOTLINE |
06172 / 9976-1120

Montag Freitag
von 8.00 bis 18.00
Uhr
Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

|
|
 |
|
 |
|
|
|