Reiseabbruch-Versicherung Der folgende Versicherungsschutz wird beantragt: |
Reiseabbruch-VersicherungSollten Sie aufgrund eines versicherten Grund Ihre Urlaubsreise abbrechen, ersetzten wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistung, zusätzliche Rückreisekosten und auch die eventuellen Mehrkosten, die durch den Abbruch der Reise entstehen.
Selbstbehalt:Wird die Reise aufgrund eines versicherten Grund abgebrochen, gilt der folgende Selbstbehalt: EUR 25,00 pro Person und Schadenfall, bei Krankheit 20% des Schadens, mind. EUR 25,00 pro Person und Schaden
Abschlussfrist:Bei Buchung der Reise, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Kunden |
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| HOTLINE |
06172 / 9976-1120

Montag Freitag
von 8.00 bis 18.00
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Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

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