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Fragen rund um BUCHUNG und VERSICHERUNGSABSCHLUSS

Wer kann die Versicherungen abschließen?

Nur in Deutschland lebende Personen können eine Versicherung abschließen.

Wie bucht man?

Bei uns können Sie bequem online buchen, Sie füllen einfach unser Online-Formular aus.

Wie funktioniert die Bezahlung?

Momentan ist die Bezahlung nur per Lastschrift möglich, in Kürze können Sie aber auch per Kreditkarte zahlen.

Wie lange muss man vorausbuchen?/ Wie schnell ist die Versicherung wirksam?

Der Reiseschutz muss vor Reiseantritt gebucht werden und tritt mit Reiseantritt in Kraft. Ausgenommen ist der Reiserücktrittskostenschutz, dieser muss spätestens 2 Wochen nach Reisebuchung abgeschlossen werden, bei Lastminute-Reisebuchungen jedoch am gleichen Tag. Der Reiserücktrittskostenschutz ist ab dem Tag Ihrers Abschluss gültig.

Welche Frist muss bei der Buchung einer Reiserücktrittskosten-Versicherung eingehalten werden?

Der Reiserücktrittskosten-Schutz muss spätestens 2 Wochen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden und tritt am Tag der Buchung des Online-Versicherungsvertrages in Kraft.

Ist der Versicherungsschutz auch vom Ausland aus nachträglich zu beantragen?

Nein, der Reiseversicherungsschutz muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Gibt es ein Begrenzungsalter?
Ist der Versicherungsbeitrag ab einem bestimmten Alter höher?

Nein, die Beiträge sind altersunabhängig.

Was ist bei Lastminute-Reisebuchungen zu beachten?

Lastminute- Reisen sind Reisen, die bis maximal 2 Wochen vor Reiseantritt gebucht wurden. Bei Lastminute-Reisebuchungen müssen Sie Ihren Reiserücktrittskosten-Schutz am gleichen Tag abschließen.

Können mehrere Personen gleichzeitig versichert werden?/ Muss für jedes Familienmitglied eine einzelne Versicherung abgeschlossen werden?

Sie können sowohl als Einzelperson versichern als auch als Familie. Das Familienversicherungspaket können Sie für maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind, insgesamt für maximal 5 Personen abschließen. Volljährige Kinder, welche sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, bzw. ihren Grundwehr- oder Zivildienst leisten, können ebenfalls mitversichert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis spielt dabei keine Rolle.

Wie berechnet sich der Gesamt-Reisepreis bei separaten Buchungen?

Angenommen, Sie haben zum Beispiel Flug, Mietwagen und Hotel separat gebucht, dann sind alle einzelnen Reisepreise zu einem Gesamtreisepreis zu addieren. Der Gesamtreisepreis muss beim Abschluss des Reiseschutzes angegeben werden.
 

Fragen rund um den REISESCHUTZ

Was versteht man unter ...?

Auslandsreisekranken-Versicherung
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt meist nur einen geringen Teil der Kosten die für Arzt- oder Krankenhausbesuche oder medizinisch notwendige Rücktransporte anfallen bzw. sollte kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Reiseland bestehen wie beispielsweise mit außereuropäischen Ländern, müssen Patienten alleine für die Kosten aufkommen. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt diese Kosten. Ausgenommen sind Krankheiten die bereits vor Reiseantritt bestanden haben (z.B. chronische Krankheiten).

Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, beispielsweise aus Krankheitsgründen, übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornogebühren abzgl. des vereinbarten Selbstbehalt.

Reiseabbruch-Versicherung
Wenn Sie Ihre Reise aus wichtigen Gründen abbrechen müssen übernimmt die Versicherung die anfallenden Mehr-Kosten der Rückreise sowie wenn abgeschlossen den anteiligen Reisepreis für die nicht genutzte Reiseleistung abzgl. des vereinbarten selbsbehalt.

Reisegepäck-Versicherung
Die Reisegepäckversicherung erstattet bei gestohlenem oder beschädigtem Gepäck den Wert des verlorenen bzw. beschädigten Gepäcks, bis zur Höhe der Versicherungssumme. Soforthilfeversicherung Bietet Hilfe im Ausland bei Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Unter einer zentralen Rufnummer steht die Notrufzentrale 24 Stunden täglich zur Seite

Welche Versicherungen braucht man?

Unsere Empfehlungen:
Auslandskranken-Vversicherung *****
Unfallversicherung***
Reiserücktrittskosten-Versicherung ***
Reiseabbruch-Versicherung ***
Soforthilfe-Versicherung *****
Reisegepäck-Versicherung *

weniger wichtig * - sehr wichtig *****

Was sind die Leistungen der verschiedenen Versicherungspakete im einzelnen?

Das Basispaket beinhaltet Reiserücktrittskosten-Schutz, Auslandsreisekranken-Versicherung und eine Soforthilfe-Versicherung.

Das Kompaktpaket beinhaltet Auslandsreisekranken-Versicherung, Soforthilfe-Versicherung, Unfall-Versicherung und Reisegepäck-Versicherung.

Das Premiumpaket beinhaltet Reiserücktrittskosten-Versicherung, Auslandsreisekranken-Versicherung, Soforthilfe-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung.

Wie lange ist die maximale Versicherungsdauer?

Die maximale Versicherungsdauer beträgt 31 Tage.

Wo gilt die Versicherung? In welchen Ländern/Landesteilen gilt sie nicht?

Unsere Reiseversicherungsangebote gelten weltweit. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind jedoch Gefahren des Streiks, Beschlagnahmung oder Entziehung von hoher Hand sowie Gefahren des Krieges, oder Terrorismus.

Was leistet die Reiseversicherung nicht?

Heilbehandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren sowie Heilbehandlungen deren Notwendigkeit der versicherten Person schon vor Reiseantritt bekannt waren (z.B. Dialysen) werden nicht versichert. Anschaffungen oder Reparaturen von Hilfsmitteln (z.B. Brillen und Prothesen werden ebenfalls nicht von der Reiseversicherung übernommen. Bei Zahnbehandlungen sind ausschließlich schmerzstillende Behandlungen und Provisorien versichert.

Schäden die die versicherte Person vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt sind nicht versichert!

Gibt es einen begrenzten maximalen Betrag der geleistet wird?/ Wie hoch sind die einzelnen Maximal-Beträge?

Die Soforthilfe garantiert eine Kostenübernahmegarantie bis 15.000,- € gegenüber dem Arzt und Krankenhaus.

Bei der Reisegepäck- Versicherung beträgt die maximale Versicherungssumme 1.700,- € für die Einzelperson und 3.400,- € für die Familie. Ersatzkäufe für abhandengekommenes Gepäck zur Fortführung Ihrer Reise unterstützen wir mit 500,- €

Selbstbehalt im Schadenfall bei mitgeführtem Gepäck 50,00 € je Schadenfall.

Unfall-Versicherung
Deckungssummen
  • Todesfall pro Person 15.000,00 €
  • Invalidität pro Person 30.000,00 €

Tritt die Reiserücktritt/Reiseabbruch-Versicherung auch bei Erkrankung/schwerer Unfall/Todesfall eines Angehörigen in Kraft?

Risikopersonen sind:
  • die Angehörigen der versicherten Person;
  • diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben und deren Angehörige;
  • diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;

Wofür ist die Notrufhotline (Teil der Soforthilfe-Versicherung)?

Wir erbringen Beistandsleistungen, bei Unfall und Krankheit, die der versicherten Person während der Reisezeit zustoßen.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen 24 Stunden zur Verfügung und helfen Ihnen
  • den nächsten deutsch- oder englischsprechenden Arzt zu finden,
  • bei Kostenübernahmeerklärungen bis zu 15.000,- € gegenüber dem Arzt oder Krankenhäusern,
  • bei der Organisation der Hin- und Rückreise einer nahe stehenden Person bei stationärem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen oder bei lebensbedrohlichen Erkrankungen,
  • bei der Organisation eines Krankenrücktransport ins Heimatland.
Ebenso übernehmen wir die Benachrichtigung ihrer Angehörigen und bieten Ihnen weitere Hilfeleistungen im Falle eines:
  • Ausweis- oder Geldverlustes
  • Todesfalles
  • Gefängnisaufenthaltes
  • Reiseabbruchs oder einer verspäteten Rückreise
 

Fragen rund um einen SCHADENFALL

Was tun, wenn etwas passiert ist?

Jeder Schaden muss schriftlich eingereicht werden. Die jeweiligen Schadensformulare und allgemeinen Hinweise stellen wir Ihnen » hier zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:
Der Versicherungsnachweis ist für Sie selbst bestimmt. Bei einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt sollten Sie sofort die Notrufzentrale benachrichtigen um eventuell Vorauszahlungen zu vermeiden. Die Notrufzentrale wird sich direkt mit dem Arzt oder Krankenhaus in Verbindung setzen und alles weitere abklären.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Schaden?

Reiserücktrittskostenschutz Der Selbstbehalt beträgt 25,00 € je versicherter Person und Versicherungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt die versicherte Person 20% des Schadens, mindestens jedoch 25,00 €.
Reisekranken-Versicherung Bei nachträglicher Erstattung EUR 50,- Bearbeitungsgebühr je Versicherungsfall.
 

An wen kann ich mich bei Fragen zu den angegebenen Leistungen wenden?

Fragen rund um Vertrag, Leistungen und Angebot werden von unserem » Kundenservice-Center beantwortet. Auch bei Fragen zu einer Schadensmeldung, einer Änderung der Daten oder wenn Sie Hilfe bei der Auswahl Ihres auf Sie zugeschnittenes Versicherungsschutz benötigen beraten wir Sie gerne.
HOTLINE
06172 / 9976-1120

Montag – Freitag
von 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

 

Reiserücktrittskosten-Versicherung:


ab € 4,00
pro Person

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