Informationen zum Basis-Versicherungsschutz-PaketDer folgende Versicherungsschutz wird beantragt:
Rücktritt vor Reiseantritt ( Stornierung) gemäß §1 der Versicherungsbedingungen Wir erstatten dem Reiseteilnehmer die vertraglichen Stornokosten aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes vor Reiseantritt. Folgende Rücktrittsgründe sind u. a. versichert: |
- Tod
- Schwerer Unfall und unerwartet schwere Erkrankung
- Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer,
- Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
- usw.
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Selbstbehalt:Wird die Reise aufgrund eines versicherten Rückrittsgrundes (sh. oben) nicht angetreten oder abgebrochen, gilt der folgende Selbstbehalt: EUR 25,00 pro Person und Schadenfall, bei Krankheit 20% des Schadens, mind. EUR 25,00 pro Person und Schaden
Abschlussfrist:Bei Buchung der Reise, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Kunden |
Auslandsreisekranken-Versicherung
- Kostenübernahme bei Krankenhausaufenthalt, Arztbesuche, Medikamente, OP, Krankenrücktransporte (einschließlich. Ambulanzflugzeug), Bestattung im Ausland, Überführung im Todesfall
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| ..Bei nachträglicher Erstattung von ambulanter Heilbehandlung € 50,- Bearbeitungsgebühr |
Soforthilfe-Versicherung
- umfassende Soforthilfe während der Reise
- weltweiter Notrufservice 24 Std.
- Such-, Rettungs- u. Bergungskosten bis max. EUR 5.000,-
- Kostenübernahmegarantie/ Abrechnung gegenüber dem Krankenhaus
- Organisation von Krankenbesuch
- Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln, Reisedokumenten und Reisegepäck
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| HOTLINE |
06172 / 9976-1120

Montag Freitag
von 8.00 bis 18.00
Uhr
Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

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